Rechner
Überstunden-Rechner: Saldo aus Soll und Ist
Vergleichen Sie die vereinbarten Stunden mit den tatsächlich geleisteten, für eine Woche oder einen Monat. Der Rechner zeigt den Saldo in Stunden und auf Wunsch in Euro.

Saldo pro Woche
4:30 h Überstunden
- Soll40:00 h (40 Std.)
- Ist44:30 h (44,5 Std.)
- Saldo dezimal4,5 Std.
- Saldo in Euro (brutto)90,00 €
Saldo = Ist − Soll = 44,5 − 40 = 4,5 Std.
Betrag = Saldo × Stundenlohn = 4,5 × 20,00 € = 90,00 €
So wird gerechnet
Saldo = Ist-Stunden − Soll-Stunden
Betrag in Euro = Saldo × Brutto-Stundenlohn
Ein positiver Saldo sind Überstunden, ein negativer Saldo sind Minusstunden. Ist-Stunden zählen ohne Ruhepausen, denn Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG).
Durchgerechnetes Beispiel
Vereinbart sind 40 Stunden pro Woche. Tatsächlich gearbeitet haben Sie 44,5 Stunden, ohne Pausen. Ihr Brutto-Stundenlohn beträgt 20,00 €.
Saldo = 44,5 − 40 = 4,5 Std. (4:30 h)
Betrag = 4,5 × 20,00 € = 90,00 € brutto
Der Saldo ist positiv, es sind also 4:30 h Überstunden in dieser Woche. Ob sie bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, regelt Ihre Vereinbarung.
Soll-Stunden für einen Monat
Für den Monat gibt es keine einheitliche gesetzliche Zahl. Eine gängige Faustformel lautet:
Soll im Monat = Wochenstunden × 52 ÷ 12
Beispiel: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Std.
Viele Betriebe rechnen stattdessen mit den Arbeitstagen des jeweiligen Monats. Maßgeblich ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung steht.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, und ob sie mit dem Gehalt abgegolten sind.
- Abzüge und Steuern: Der Betrag ist ein Bruttowert.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner ordnet Ihre Zahlen, er prüft nicht, ob ein Anspruch auf Vergütung besteht. Das richtet sich nach Ihrer Vereinbarung.
Rechtsgrundlage zur Arbeitszeit: Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
Diesen Rechner als eigene App für Ihren Betrieb
Sie möchten den Rechner in Ihrem Betrieb nutzen, mit Ihren Regeln und Ihren Mitarbeitenden, statt jedes Mal neu einzutippen? Cortexion setzt Rechner wie diesen als eigene App um. Auf der Website von Cortexion erfahren Sie, wie das funktioniert.