Rechner

Resturlaub-Rechner: Wie viel Urlaub bleibt noch?

Tragen Sie Ihren Jahresanspruch, den Übertrag aus dem Vorjahr und Ihre genommenen und geplanten Tage ein. Der Rechner zeigt den Rest und ob vom Übertrag noch Tage offen sind.

Eine Frau sitzt in ihrer Wohnung am Schreibtisch und arbeitet am Laptop. Neben dem Tisch steht ein Rollkoffer mit Gepäckanhänger, an der Wand hängt ein Kalender, auf dem Teppich liegt ein Hund.

Ihre Angaben

Urlaubstage

Urlaubstage laut Arbeitsvertrag für das laufende Jahr.

Resturlaub aus dem Vorjahr, der übertragen wurde. Sonst 0.

Halbe Tage geben Sie als 0,5 ein.

Verbleibender Urlaub nach Ihrer Planung

15 Tage

  • Jahresanspruch30 Tage
  • + Übertrag aus dem Vorjahr5 Tage
  • − bereits genommen12 Tage
  • = heute noch verfügbar23 Tage
  • − geplant oder beantragt8 Tage

Übertrag verbraucht Die 5 Tage aus dem Vorjahr sind mit den bereits genommenen Tagen aufgebraucht.

Rest = Anspruch + Übertrag − genommen − geplant

= 30 + 5 − 12 − 8 = 15 Tage

So wird gerechnet

Resturlaub = Jahresanspruch + Übertrag − genommene Tage − geplante Tage

Durchgerechnetes Beispiel

Angenommen, Ihr Jahresanspruch beträgt 30 Tage, dazu kommen 5 Tage Übertrag aus dem Vorjahr. Genommen haben Sie 12 Tage, beantragt sind weitere 8 Tage.

30 + 5 = 35 Tage insgesamt

35 − 12 = 23 Tage heute noch verfügbar

23 − 8 = 15 Tage Resturlaub

Der Rechner verrechnet die genommenen Tage zuerst mit dem Übertrag aus dem Vorjahr. So sehen Sie, ob vom Übertrag noch etwas offen ist. Im Beispiel ist der Übertrag mit den ersten 5 genommenen Tagen verbraucht.

Wann verfällt der Übertrag?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragen wird er nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen. Dann muss er in den ersten drei Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden, also bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Automatisch verfällt der Urlaub trotzdem nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt der Anspruch in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und Sie klar darauf hingewiesen hat, dass er sonst verfällt (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 423/16). Für lange Krankheit gelten eigene Regeln: Der Urlaub verfällt dann in der Regel erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG, Urteil vom 7. August 2012, 9 AZR 353/10).

  • Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können für Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub andere Fristen festlegen.
  • Wer im ersten Jahr wegen der Wartezeit nur Teilurlaub erhält, kann verlangen, dass dieser auf das ganze nächste Jahr übertragen wird (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG).
  • Halbe Tage geben Sie als 0,5 ein. Ob halbe Urlaubstage möglich sind, regelt Ihr Betrieb.

Keine Rechtsberatung. Der Rechner ordnet Ihre Zahlen. Ob ein Übertrag verfallen ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob und wann Ihr Arbeitgeber Sie auf den Verfall hingewiesen hat.

Rechtsgrundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.

Wie viele Urlaubstage Ihnen überhaupt zustehen, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.

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