Kalkulation

Verkaufspreis berechnen: vorwärts und rückwärts

Vorwärts rechnen Sie vom Einkaufspreis mit Ihrem Aufschlag zum Verkaufspreis. Rückwärts gehen Sie von einem Preis aus, den der Markt hergibt, und erfahren, wie viel Sie höchstens im Einkauf zahlen dürfen.

Ein Mann mit Brille und Arbeitsschürze steht in einem kleinen Fachgeschäft vor einer Wand mit Pinseln und prüft ein Preisschild. Im Hintergrund schaut sich eine Kundin in den Regalen um.

Vorwärts

Vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis

Einkauf und Aufschlag

Einkaufspreis und Aufschlag
Gesetzliche Werte

Vorausgefüllt mit dem Stand Oktober 2026. Ändern Sie einen Wert, wenn sich die Rechtslage ändert oder Sie für ein anderes Jahr rechnen.

Stand Oktober 2026 Gesetzlicher Wert: 19 % · Quelle: § 12 Abs. 1 UStG

Verkaufspreis netto

60,00 €

  • Aufschlag in Euro20,00 €
  • + Umsatzsteuer 19 %11,40 €
  • = Verkaufspreis brutto71,40 €

VK netto = 40,00 € × (1 + 0,5) = 60,00 €

VK brutto = 60,00 € × (1 + 0,19) = 71,40 €

So wird gerechnet

Verkaufspreis netto = Einkaufspreis netto × (1 + Aufschlag)

Verkaufspreis brutto = Verkaufspreis netto × (1 + Umsatzsteuersatz)

Beispiel: Einkauf 40,00 €, Aufschlag 50 %: 40 × 1,5 = 60,00 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 71,40 € brutto.

Rückwärts

Vom Zielpreis zum höchsten Einkaufspreis

Zielpreis und Aufschlag

Zielpreis und gewünschter Aufschlag

Der Preis, den Ihre Kunden zahlen sollen, zum Beispiel ein üblicher Marktpreis.

Der Zielpreis ist
Gesetzliche Werte

Vorausgefüllt mit dem Stand Oktober 2026. Ändern Sie einen Wert, wenn sich die Rechtslage ändert oder Sie für ein anderes Jahr rechnen.

Stand Oktober 2026 Gesetzlicher Wert: 19 % · Quelle: § 12 Abs. 1 UStG

Höchster Einkaufspreis netto

66,67 €

  • Zielpreis brutto119,00 €
  • Zielpreis netto100,00 €
  • Aufschlag in Euro33,33 €

Kaufen Sie für höchstens diesen Betrag ein, erreichen Sie beim Zielpreis Ihren Aufschlag von 50 %.

Zielpreis netto = 119,00 € ÷ (1 + 0,19) = 100,00 €

EK höchstens = 100,00 € ÷ (1 + 0,5) = 66,67 €

So wird gerechnet

Zielpreis netto = Zielpreis brutto ÷ (1 + Umsatzsteuersatz)

Höchster Einkaufspreis = Zielpreis netto ÷ (1 + Aufschlag)

Beispiel: Der Artikel soll 119,00 € brutto kosten. Netto sind das 119 ÷ 1,19 = 100,00 €. Bei 50 % Aufschlag dürfen Sie höchstens 100 ÷ 1,5 = 66,67 € im Einkauf zahlen.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welcher Umsatzsteuersatz für Ihren Artikel gilt, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

Steuersätze: § 12 UStG. Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Mehr zu Aufschlag und Marge: Aufschlag und Marge umrechnen.

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