Rechner
Freelancer-Stundensatz: Was muss eine Stunde kosten?
Der Rechner geht von dem aus, was Ihnen im Monat bleiben soll, und rechnet rückwärts: Vorsorge und Steuern dazu, Betriebskosten dazu, geteilt durch die Stunden, die Sie tatsächlich abrechnen können.

Nötiger Stundensatz, netto ohne Umsatzsteuer
84,31 € je Stunde
- Privatbedarf im Jahr (Netto + Kranken- und Altersvorsorge)58.200,00 €
- + Steuern (30 % des Gewinns)24.942,86 €
- = nötiger Gewinn83.142,86 €
- + Betriebskosten im Jahr9.600,00 €
- = nötiger Umsatz im Jahr92.742,86 €
- entspricht im Monat7.728,57 €
Privatbedarf = (3.500 + 750 + 600) × 12 = 58.200,00 €
Gewinn = 58.200,00 € ÷ (1 − 0,3) = 83.142,86 €
Umsatz = 83.142,86 € + 800 × 12 = 92.742,86 €
Stundensatz = 92.742,86 € ÷ 1.100 Std. = 84,31 €
So wird gerechnet
Privatbedarf = (Wunsch-Netto + Kranken- und Pflegeversicherung + Altersvorsorge) × 12
Gewinn = Privatbedarf ÷ (1 − Steuersatz)
Umsatz = Gewinn + Betriebskosten × 12
Stundensatz = Umsatz ÷ fakturierbare Stunden
Der Steuersatz bezieht sich auf den Gewinn, also auf den Umsatz nach Abzug der Betriebskosten. Deshalb teilt der Rechner den Privatbedarf durch (1 − Steuersatz): Von jedem Euro Gewinn bleibt nach Steuern nur der Anteil ohne Steuern übrig.
Durchgerechnetes Beispiel
Sie möchten 3.500,00 € im Monat zum Leben haben, zahlen 750,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung, legen 600,00 € für das Alter zurück und haben 800,00 € Betriebskosten. Sie rechnen mit 30 % Steuern und 1.100 abrechenbaren Stunden im Jahr.
(3.500 + 750 + 600) × 12 = 58.200,00 €
58.200,00 € ÷ 0,7 = 83.142,86 € Gewinn
83.142,86 € + 9.600,00 € = 92.742,86 € Umsatz
92.742,86 € ÷ 1.100 = 84,31 € je Stunde
Worauf es bei den Eingaben ankommt
- Fakturierbare Stunden sind die Stunden, die Sie in Rechnung stellen. Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung, Urlaub und Krankheit gehören nicht dazu. Viele rechnen deshalb mit deutlich weniger als 40 Stunden je Woche.
- Umsatzsteuer kommt auf den Stundensatz obendrauf, wenn Sie nicht als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer abrechnen. Sie ist für Sie ein durchlaufender Posten und deshalb nicht eingerechnet.
- Steuersatz: Der vorausgefüllte Wert ist eine Annahme, kein belegter Satz. Ihr durchschnittlicher Steuersatz hängt vom Gewinn, von Freibeträgen und davon ab, ob Gewerbesteuer anfällt.
- Vorsorge: Tragen Sie Ihre tatsächlichen Beiträge ein. Ein Teil davon ist steuerlich absetzbar, das berücksichtigt der Rechner vereinfachend nicht.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner liefert eine Kalkulationsgrundlage. Prüfen Sie Steuersatz und Vorsorgebeiträge mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Preise festlegen.
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