Rechner
Pausenzeit-Rechner: gesetzliche Mindestpause nach ArbZG
Geben Sie Ihre Arbeitszeit ohne Pausen ein. Der Rechner nennt die Mindestpause nach § 4 Arbeitszeitgesetz und prüft auf Wunsch, ob Ihre geplante Pause reicht.

Gesetzliche Mindestpause
30 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von 8:30 Stunden sind insgesamt mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ausreichend Ihre geplante Pause von 30 Minuten erfüllt die Mindestpause.
Frühestes Arbeitsende bei Beginn um 08:00 Uhr, 8:30 Stunden Arbeitszeit und 30 Minuten Pause: 17:00 Uhr.
Arbeitszeit 8:30 h = 510 min → über 6 bis 9 Stunden (über 360 bis 540 Minuten)
Mindestpause = 30 min
So wird gerechnet
Arbeitszeit bis 6 Stunden: keine Mindestpause
Arbeitszeit über 6 bis 9 Stunden: 30 Minuten
Arbeitszeit über 9 Stunden: 45 Minuten
| Arbeitszeit ohne Pausen | Mindestpause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine vorgeschrieben |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Sie dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause arbeiten. Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne die Pausen: Wer 9 Stunden und 15 Minuten arbeitet und dazu 45 Minuten pausiert, ist 10 Stunden im Betrieb.
Durchgerechnetes Beispiel
Sie beginnen um 08:00 Uhr, arbeiten 8:30 Stunden und planen 30 Minuten Pause.
Arbeitszeit 8:30 h = 510 min → über 360 bis 540 min → Mindestpause 30 min
Geplante Pause 30 min ≥ 30 min → ausreichend
Arbeitsende = 08:00 + 8:30 h + 0:30 h = 17:00 Uhr
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Besondere Regeln für Jugendliche (§ 11 JArbSchG).
- Längere Pausen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Ob Pausen bezahlt werden. Das regelt der Arbeitsvertrag, nicht das Arbeitszeitgesetz.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner gibt die gesetzliche Mindestpause wieder. Ob in Ihrem Betrieb Ausnahmen gelten, klären Sie mit Ihrer Personalabteilung oder Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage: § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
Diesen Rechner als eigene App für Ihren Betrieb
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