Rechner
Kilometergeld-Rechner: Dienstreise und Arbeitsweg
Zwei Fälle, zwei Sätze: Für eine Dienstreise mit dem eigenen Pkw gilt der Kilometersatz je gefahrenem Kilometer. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale je Kilometer der einfachen Strecke.

Fall 1
Dienstreise mit dem eigenen Pkw
Kilometergeld für die Dienstreise
72,00 €
Bis zu diesem Betrag kann Ihr Arbeitgeber die Fahrt steuerfrei erstatten. Erstattet er weniger oder nichts, können Sie den Betrag oder die Differenz als Werbungskosten ansetzen.
Kilometergeld = gefahrene Kilometer × Kilometersatz
= 240 km × 0,30 € = 72,00 €
So wird gerechnet
Kilometergeld = gefahrene Kilometer × Kilometersatz
Beispiel: Sie fahren zu einem Kundentermin und zurück, zusammen 240 Kilometer. Mit dem Satz von 0,30 € je Kilometer ergibt das 240 × 0,30 € = 72,00 €.
- Gezählt wird jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg.
- Der Satz gilt für Pkw. Für andere motorbetriebene Fahrzeuge wie Motorrad oder Motorroller gilt nach dem Bundesreisekostengesetz ein niedrigerer Satz.
- Ihr Arbeitgeber darf das Kilometergeld bis zu dieser Höhe steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Als Selbstständige oder Selbstständiger setzen Sie den Betrag als Betriebsausgabe an.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner zeigt die gesetzliche Pauschale. Ob und wie Ihr Arbeitgeber Fahrten erstattet, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Reisekostenrichtlinie.
Fall 2
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale im Jahr
2.090,00 €
- Volle Kilometer der einfachen Strecke25 km
- Pauschale je Arbeitstag9,50 €
- Arbeitstage mit Fahrt220
je Tag = 20 km × 0,38 € + 5 km × 0,38 € = 9,50 €
im Jahr = 9,50 € × 220 Tage = 2.090,00 €
So wird gerechnet
je Arbeitstag = volle Kilometer der einfachen Strecke × Satz
im Jahr = Betrag je Arbeitstag × Arbeitstage mit Fahrt
Beispiel: Ihr Arbeitsweg ist 25 Kilometer lang, Sie fahren an 220 Tagen ins Büro. Je Tag sind das 25 × 0,38 € = 9,50 €, im Jahr 9,50 € × 220 = 2.090,00 €.
- Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
- Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, für jeden Arbeitstag nur einmal.
- Ohne eigenen oder überlassenen Pkw ist sie auf den Höchstbetrag im Jahr begrenzt. Höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können Sie stattdessen ansetzen, soweit sie die Pauschale übersteigen.
- Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten. Steuerlich wirkt sie sich erst aus, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner zeigt die Pauschale nach dem Einkommensteuergesetz. Für Ihre Steuererklärung gelten die Sätze des jeweiligen Steuerjahres.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG. Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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